Besonderheiten der Strahlarbeiten

Strahlen ist grundsätzlich ein materialabtragendes Verfahren zur Oberflächenbearbeitung, zum Beispiel Rostentfernung oder Oberflächenverdichtung.

Auch bei sorgfältigster Ausführung der Arbeiten können Deformierungen und Zerstörungen entstehen. Dies ist insbesondere bei dünnen Materialien wie zum Beispiel Blechen, maßhaltigen Gehäuseteilen, Lagersitzen usw. zu beachten. Für vorgenannte Veränderungen des Materials bzw. des zu strahlenden Gegenstandes, insbesondere für die Maßhaltigkeit von Gehäuseteilen, Blechteilen, Lagersitzen, Gewinden usw. kann daher keine Haftung übernommen werden. 

Der Kunde hat Gehäuseöffnungen, insbesondere Gewinde und Lagersitze, fachgerecht zu verschließen. Der Kunde hat bei Auftragserteilung darauf hin zu weisen, welche Stellen vor der Bearbeitung durch uns verschlossen werden müssen. 

Werden uns Gegenstände (z. B. Geräte, Maschinen, Kraftfahrzeuge etc.) zum Strahlen übergeben, so können auch bei sorgfältigster Ausführung unserer Strahlarbeiten Defekte an Leitungen und Schläuchen entstehen, wenn diese nicht durch den Kunden vor Beginn der Strahlarbeiten abgebaut sind. Für Schäden und Folgeschäden an solchen nicht abgebauten Teilen kann daher keine Haftung übernommen werden.

Die zu strahlenden Teile sind frei von Ölen, Fetten  zu übergeben. Gegebenenfalls mit einer Vorreinigung verbundene Kosten sind vom Kunden gesondert zu tragen.

Nach den Strahlarbeiten reinigen wir den Gegenstand nur oberflächlich. Es verbleiben deshalb oftmals Reste von Strahlgut auf Flächen, in Winkeln, Nischen und Holräumen des bearbeiteten Gegenstandes. Der Kunde hat deshalb vor der Weiterverarbeitung durch Oberflächenbeschichtung, Lackierung oder weiteren Verwendung den bearbeiteten Gegenstand entsprechend zu prüfen und verwendungsgerecht zu reinigen.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nach dem Strahlen die Oberfläche des bearbeiteten Gegenstandes ungeschützt ist. Innerhalb kürzester Zeit kann ein gestrahlter Gegenstand bereits durch die Luftfeuchtigkeit rosten. Auch hierfür können wir keine Haftung übernehmen. Der gestrahlte Gegenstand ist deshalb so schnell wie möglich abzuholen. Falls gewünscht, teilen wir die Fertigstellung des Gegenstandes gerne telefonisch mit.

 

 

Mängelhaftung

Mängelrügen, auch betreffend Fehlteile, müssen uns gegenüber unverzüglich schriftlich und sofort nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Voraussetzung für Mängelansprüche des Kunden ist, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Darüber hinaus verjähren Mängelansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung. Der fristgemäße Zugang von Mängelrügen muss nachgewiesen werden. Bei verdeckten Mängel sind diese unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.

 

Zahlung

Unsere Rechnungen sind zur Zahlung fällig nach 14 Tagen  Skonto oder andere Abzüge dürfen nicht vorgenommen werden. Bei einem Auftragswert bis 500,00 € sowie bei Erstaufträgen sind wir berechtigt, Barzahlung bei Abholung der Ware oder Vorkasse zu verlangen.

 

Abholung

 

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nach dem Strahlen die Oberfläche des bearbeiteten Gegenstandes ungeschützt ist. Innerhalb kürzester Zeit kann ein gestrahlter Gegenstand bereits durch die Luftfeuchtigkeit rosten.

 

Die Bauteile sollten so schnell wie möglich abgeholt werden.

Auch Bauteile die sehr verrostet sind und dann grundiert werden, können wieder anfangen zu rosten.

Da der Rost auch tief im Material ist.

 

Gegenstände, die nach mehr als 9 Monaten noch nicht abgeholt wurden,

werden von uns entsorgt

 

WB Strahlcenter

Zum Förderturm 3
57562 Herdorf
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Tel.: 02744 - 930620
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